Am 1. Juni 2023 tritt die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Diese bringt einige neue Regelungen für Hundehalter mit sich.
Wie bisher, hat die Hundeanmeldung folgende Daten zu enthalten:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
- Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter des Hundes
- Name und den Hauptwohnsitz jener Person bzw. die Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
- im Fall des Haltens von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential: die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedung und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird
NEU ab 01. JUNI 2023:
- In NÖ dürfen nur mehr höchstens 5 Hunde in einem Haushalt gehalten werden (bestehende Hunde sind ausgenommen). Weitere Ausnahmen gibt es natürlich, wie z.B. Züchter, …
- Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (z.B. Bullterrier, Pit-Bull, Rottweiler, …) gilt eine Obergrenze von 2 Hunden. Auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. Hunde, die dienstlich gehalten werden, …
- Der NEUE Hundehalter / NEUE Hundehalterin muss an einer allgemeinen Sachkunde, welche aus einem Vortrag von einem Tierarzt/Tierärztin und einer fachkundigen Person besteht, teilnehmen. Die Dauer dieser allgemeinen Sachkunde beträgt mindestens 3 Stunden. Anschließend bekommt man den NÖ Hundepass.
- Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential benötigt man eine erweiterte Sachkunde, welche mindestens 10 Stunden umfassen muss. Diese besteht aus einem theoretischen Vortrag und einem Praxisteil.
- Ab 01. Juni müssen diese Bestätigungen dann bei Neuanmeldung des Hundes auf der Gemeinde abgegeben werden. Hier gibt es eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Bei der erweiterten Sachkunde hat man 1 Jahr Zeit, diese zu absolvieren.
- Eine Haftpflichtversicherung (welche auch jetzt schon vorhanden sein muss) ist für jeden Hund mit der Mindesthöhe von € 725.000,-- für Personen- und Sachschaden verpflichtend. Bei bestehenden Hunden muss diese Haftpflichtversicherung auf der Gemeinde bis spätestens 1. Juni 2025 nachgereicht werden.